Für betriebliche Ersthelfer

Erste-Hilfe-Fortbildung

Betriebliche Ersthelfer müssen ihr Wissen alle zwei Jahre auffrischen. In unserer Fortbildung wiederholen Sie die wichtigsten Maßnahmen und üben sie in der Praxis, damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt.

WICHTIG FÜR UNTERNEHMEN
Pflicht nach DGUV Vorschrift 1
  • ✓  Auffrischung alle zwei Jahre
  • ✓  Ab 2 bis 20 Beschäftigten: mindestens 1 Ersthelfer
  • ✓  Verwaltung und Handel: 5 % der Belegschaft
  • ✓  Sonstige Betriebe: 10 % der Belegschaft

Das erwartet Sie

Wissen auffrischen, Sicherheit gewinnen und Neues lernen.

Wiederbelebung

Herzdruckmassage, Beatmung und der Einsatz des Defibrillators (AED).

Wunden und Verletzungen

Verbände, Blutstillung und die Versorgung typischer Arbeitsunfälle.

Akute Notfälle

Herzinfarkt, Schlaganfall, Atemnot und Bewusstlosigkeit erkennen und handeln.

Neues aus der Ersten Hilfe

Aktuelle Empfehlungen und Ihre Fragen aus dem Betriebsalltag.

Häufige Fragen

Betriebliche Ersthelfer müssen alle zwei Jahre eine Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten besuchen.

Dann reicht meist die Fortbildung nicht mehr, und es ist eine neue Ausbildung nötig. Sprechen Sie uns an, wir prüfen das gern für Sie.

Für betriebliche Ersthelfer übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten. Wir rechnen auf Wunsch direkt ab.

Ja. Als Inhouse-Schulung führen wir die Fortbildung direkt bei Ihnen durch.

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