Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb
Hand aufs Herz: Wenn Sie auf der Arbeit einen Unfall haben, wünschen Sie sich Kollegen, die Ihnen ohne Zögern helfen und nicht nur danebenstehen. Genau aus diesem Grund ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bereits Betriebe ab zwei anwesenden Versicherten einen betrieblichen Ersthelfer benötigen. Zielorientiert und motivierend vermitteln unsere Ausbilderinnen und Ausbilder die Kenntnisse über lebensrettende Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe und geben Ihren Mitarbeitenden ein sicheres Gefühl im Umgang mit Unfallsituationen.
Nach nur einem Tag in unserem Erste-Hilfe-Kurs wissen die Teilnehmenden, was Sie zu tun haben,
- wenn jemand bewusstlos ist (z.B. stabile Seitenlage, Helmabnahme)
- wenn jemand keine Atmung hat (z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung)
- wenn jemand „Probleme in der Brust“ hat (z.B. bei einem Herzinfarkt)
- wenn sich jemand verletzt hat (z.B. Stillen bedrohlicher Blutungen)
- und vieles mehr
Melden Sie sich jetzt auf unserer Kursseite für Ersthelfer im Betrieb an. Hier finden Sie auch Informationen zu Vorschriften, Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten. Es entstehen für Sie keine Kosten, da die Aus- und Weiterbildung zum Ersthelfer i.d.R. die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen.